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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (04.2021)

Die nachstehenden Bedingungen ("AGB") dienen einer klaren Regelung der gegenseitigen Beziehungen zwischen dem Kunden und der Schloss-Garage Winterthur AG ("SCHLOSS-GARAGE"). Vorbehalten bleiben besondere Vereinbarungen und Usanzen. Zum besseren Verständnis verzichtet die SCHLOSS-GARAGE auf weiblich-männliche Doppelformen.

  • ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN WERKSTATT, ERSATZTEILE, ZUBEHÖR
    1. Auftragserteilung

      Der Kunde hat die zu erbringenden Leistungen zuhanden des zuständigen Mitarbeiters so genau wie möglich zu bezeichnen und den gewünschten Fertigstellungstermin abzusprechen.

      Soweit sich im Rahmen der Ausführungen von Service- und Reparaturarbeiten zeigt, dass zusätzliche Leistungen erforderlich sind, welche im Rahmen der Fahrzeugübernahme nicht zu erwarten waren respektive vom Kunden nicht deklariert worden sind, holt die SCHLOSS-GARAGE für diese Arbeiten, nach Möglichkeit, vorgängig telefonisch die Zustimmung des Kunden ein.

      Garantieeingriffe werden stets nach den Vorgaben des Herstellers durchgeführt.

    2. Testfahrten

      Die SCHLOSS-GARAGE ist ermächtigt, Testfahrten mit dem vom Kunden überlassenen Fahrzeug durchzuführen.

    3. Übergabe und Abholung von Fahrzeugen

      Der Kunde ist angehalten, sein eigenes oder ihm anvertrautes Fahrzeug persönlich und während den Öffnungszeiten dem Personal der SCHLOSSGARAGE zu übergeben und allfällige Mängel anzuzeigen. Deponiert der Kunde sein eigenes oder ein ihm anvertrautes Fahrzeug ausserhalb der Öffnungszeiten, so trägt er das Risiko für Beschädigung und Entwendung.

      Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug spätestens innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Zugang der Fertigstellungsanzeige abzuholen. Nutzen und Gefahr betreffend das Fahrzeug gehen mit der Bereitstellung desselben zur Abholung auf den Kunden über (so insbesondere auch im Hinblick auf Diebstahl und Beschädigung durch Dritte). Sofern der Kunde das Fahrzeug nicht innerhalb dieser Frist abholt, ist die SCHLOSS-GARAGE berechtigt, eine Standgebühr von CHF 10.00 pro Tag zu berechnen.

      Ausgewechselte Ersatzteile fallen in das Eigentum der SCHLOSS-GARAGE, bzw. des Herstellers.

    4. Kosten & Bezahlung

      Der Kunde hat nach der Übernahme des Fahrzeuges dasselbe umgehend im Hinblick auf allfällige Mängel zu überprüfen. Ansprüche wegen Sachmängel hat der Kunde spätestens innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Fahrzeugübernahme schriftlich zu rügen. Die SCHLOSS-GARAGE hat das Recht zur Nachbesserung.

    5. Sachmängel & Rügefrist

      Service- und Reparaturarbeiten werden nach Aufwand verrechnet. Es gilt ein Stundenansatz von CHF 193.00 (inkl. MwSt.), sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

      Auf Verlangen des Kunden erstellt die SCHLOSSGARAGE einen Kostenvoranschlag, welchen sie dann – ohne vorgängige Zustimmung des Kunden – nicht um mehr als 10% überschreiten darf. Die SCHLOSS-GARAGE ist berechtigt, Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlags dem Kunden zu berechnen, sollte der betreffende Auftrag letztlich nicht erteilt werden.

      Neukunden haben die Kosten für Service- und Reparaturarbeiten bei ihrem erstmaligen Besuch unmittelbar in bar oder mit Karte zu bezahlen. Für bestehende Kunden gilt eine Zahlungsfrist von 10 Tagen seit Zustellung der Rechnung. Nach Ablauf von 10 Tagen wird ohne weitere Mahnung ein Verzugszins von 5% fällig. Für Mahnschreiben zuhanden des Kunden kann zudem eine Bearbeitungsgebühr von bis zu CHF 20.- pro Schreiben in Rechnung gestellt werden.

    6. Retentionsrecht

      Die SCHLOSS-GARAGE hat das Recht, bis zur vollständigen Bezahlung (früherer oder aktueller) Rechnungen aus durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen, etc. das seitens des Kunden überlassene Fahrzeug im Sinne von Art. 895 ff. ZGB zurück zu behalten. Soweit der Kunde die Ausstände auch nach dreimaliger Mahnung und entsprechender Vorankündigung der Verwertung nicht bezahlt, steht der SCHLOSS-GARAGE das Recht zu, das Fahrzeug freihändig zu veräussern (ohne Einbezug des Betreibungsamtes). Der betreffende Verkaufserlös wird – nach Abzug aller offenen Forderungen und Kosten der SCHLOSS-GARAGE – dem Kunden ausgehändigt.

  • ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN NEU- UND GEBRAUCHTWAGENKAUF
    1. Eintauschfahrzeuge

      Eintauschfahrzeuge haben bei der Übergabe an die SCHLOSS-GARAGE WINTERTHUR AG dem Zustand bei Vertragsabschluss zu entsprechen und höchstens Mehrkilometer im vereinbarten oder durch die SCHLOSS-GARAGE WINTERTHUR AG zu erwartenden Rahmen aufzuweisen. Andernfalls behält sich die SCHLOSS-GARAGE vor, das Eintauschfahrzeug neu zu bewerten. Der Kunde muss bei Übergabe an die SCHLOSS-GARAGE allein verfügungsberechtigter und rechtmässiger Eigentümer des Eintauschfahrzeugs sein.

    2. Flottenrabatte und Preisnachlässe

      Flottenrabatte und andere Preisnachlässe sind nur gültig, wenn der SCHLOSS-GARAGE die hierfür nötigen Dokumente (z.B. rechtsgültig unterzeichnete Flottenformulare, Fahrzeugausweise, Personalausweise und Bestätigungen) durch den Kunden spätestens bis zur Übergabe des Fahrzeugs geliefert werden. Andernfalls kann die SCHLOSSGARAGE dem Kunden die gewährten Rabatte in Rechnung stellen.

    3. Lieferfristen

      Die im Vertrag genannte Lieferfrist ist als Richtwert des Herstellers zu verstehen und von Faktoren abhängig, die nicht im Einflussbereich der SCHLOSSGARAGE WINTERTHUR AG liegen. Die SCHLOSSGARAGE WINTERTHUR AG kann weder für Schadenersatz noch für Folgeschäden wegen Nicht- oder verspäteter Lieferung haftbar gemacht werden.

    4. Wegbedingung von Gesetzlicher Gewährleistung & Haftung

      Jede gesetzliche Gewährleistung/Haftung für Mängel ist wegbedungen. Beim Neuwagenkauf besteht ausschliesslich Anspruch auf die vom Hersteller werkseitig garantierten Leistungen. Eine allfällige Fahrzeuggarantie beim Gebrauchtwagenkauf muss schriftlich verabredet sein. Weder beim Neuwagennoch Gebrauchtwagenkauf besteht Anspruch auf Wandelung, Minderung oder Ersatz im Schadenfall.
    5. Annahmeverzug

      Der Kunde gerät ohne Mahnung in Verzug, wenn das gekaufte Fahrzeug nicht zum vereinbarten Übergabetermin abgeholt wird. Es wird sofort eine AGB SCHLOSS-GARAGE WINTERTHUR AG (04.2021) 2 | 2 Konventionalstrafe in Höhe von 10 % des Nettokaufpreises oder, wo besonders verabredet, in Höhe der Anzahlung fällig; eine geleistete Anzahlung wird mit der Konventionalstrafe verrechnet. Die Bezahlung der Konventionalstrafe entbindet den Kunden nicht von seinen weiteren Pflichten aus dem Kaufvertrag.10 Tage nach Überschreitung des vereinbarten Übergabetermins ist die SCHLOSS-GARAGE WINTERTHUR AG berechtigt, unter Beibehaltung aller ihr gegen den Kunden zustehenden Schadenersatzansprüche vom Kaufvertrag zurückzutreten.

  • GEMEINSAME BESTIMMUNGEN
    1. Haftung

      Die SCHLOSS-GARAGE haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für den Verlust von Geld oder Wertsachen jeglicher Art im Fahrzeug ist ausgeschlossen.

      Im Auftrag des Kunden vorgenommene individuelle Veränderungen am Fahrzeug, welche insbesondere dem Zweck dienen, die Leistung oder die Fahreigenschaften des Fahrzeugs zu verbessern oder die Optik des Fahrzeuges zu verändern, können die Werksgarantie beeinträchtigen respektive zum Verlust derselben führen und/oder die Qualität des Fahrzeugs beeinträchtigen respektive zu Schäden am Fahrzeug führen. Folglich wird jegliche Haftung für Schäden wie Garantiebeeinträchtigungen, welche auf die gewünschten Tuningarbeiten zurückzuführend sind, vollständig ausgeschlossen.

    2. Datenschutz

      1. Allgemein

        Die SCHLOSS-GARAGE wie auch die nachfolgend genannten Datenbearbeiter räumen dem Schutz personenbezogener Daten einen hohen Stellenwert ein. Nachstehend informieren wir Sie über die Zwecke, zu denen Ihre Daten von uns erfasst und weiterverarbeitet werden.

      2. Videoaufnahmen

        Das Areal der SCHLOSS-GARAGE wird videoüberwacht. Die gemachten Aufnahmen können zur Feststellung von Beschädigung, Diebstahl, unerlaubtem Zutritt oder ähnlichen Gründen ausgewertet und der Polizei übergeben werden.

      3. Erfasste Daten

        Bei jedem Kauf/Verkauf von Fahrzeugen und bei jedem Werkstattbesuch werden die folgenden Daten von Ihnen erfasst ("Daten"): Name bzw. Firma, Geschlecht, Geburtsdatum, Sprache, Adresse, EMails, Telefon-/Faxnummern, Erstkontaktdatum, Kundenkategorien, technische Daten und Zulassungs-/Kennzeichen-/Verkaufsdaten zu Eintauschund Neufahrzeugen, Führerscheindaten, Interessen zu Produkten und Dienstleistungen, sowie bei Unternehmenskunden zusätzlich Steuernummern, Branche und Webseite.

      4. Die von Ihnen erhobenen Daten werden von der SCHLOSS-GARAGE grundsätzlich bei jedem Kauf/Verkauf von Fahrzeugen und bei jedem Werkstattbesuch an FCA Switzerland SA, CHE105.818.020, Zürcherstrasse 111, CH-8951 Schlieren ("FCA Switzerland"), zu den nachfolgend umschriebenen Zwecken übermittelt.

        Die FCA Switzerland wiederum kann die Daten an ihre Konzerngesellschaften FCA Italy S.p.A. Corso Agnelli 200, 10135 Turin, Italien und Fiat Chrysler Automobiles N.V. 25 St James's Street, London SW1A 1HA, Vereinigtes Königreich, zu denselben Zwecken übermitteln.

      5. Zweck der Datenbearbeitung

        Die von Ihnen erhobenen persönlichen Daten werden ausschliesslich zu den folgenden Zwecken erfasst und bearbeitet:

        1. Vertragsdurchführung, insbesondere zur Sicherstellung einer individuellen Betreuung, zur Durchführung/Abklärung von Garantiearbeiten und zur Wahrung der Produktesicherheit;
        2. periodische Übersendung von Informationen über Neuigkeiten betreffend unsere Produkte und Dienstleistungen sowie individualisierte Marketingaktionen;
        3. Durchführung von Kundenzufriedenheitsbefragungen rund um unsere Produkte und Dienstleistungen;
        4. Marktforschung im Hinblick auf die Erwartungen und Anforderungen an unsere Produkte und Dienstleistungen sowie die Konsumgewohnheiten.
      6. Einwilligung Datenbearbeitung und Widerruf Mit dem Abschluss eines Kaufvertrages und/oder der Inanspruchnahme einer Werkstattdienstleistung erteilen Sie vorbehältlich einer gegenteiligen Instruktion Ihre Einwilligung, dass die SCHLOSSGARAGE und die obgenannten Datenbearbeiter Ihre Daten wie umschrieben bearbeiten dürfen. Sie willigen ausserdem ein, dass die SCHLOSS-GARAGE und/oder die FCA Switzerland Sie zu den genannten Zwecken über die von Ihnen angegebenen Medienkanäle (Post, Telefon, SMS, E-Mail etc.) kontaktieren dürfen.

        Sollten Sie dies nicht wünschen, so bitten wir Sie vor Auftragserteilung um Ihre Erklärung gemäss untenstehendem Muster:

        Ich möchte keine Neuigkeiten über Produkte und Dienstleistungen der SCHLOSS-GARAGE und/oder des Importeurs/Herstellers erhalten.

        Ich möchte nicht, dass beim Kauf/Verkauf von Fahrzeugen sowie bei Werkstattbesuchen Kunden- und Fahrzeugdaten an den Importeur/Hersteller übermittelt werden (vorbehältlich der Übermittlung derjenigen Daten, die für die korrekte Vertragsabwicklung, insb. von Garantiearbeiten, notwendig sind).

        Zudem können Sie Ihre Einwilligungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft per Post/E-Mail an die nachstehenden Adressen oder durch Anklicken des Abmelde-Links in empfangenen E-Mails widerrufen:

        Betreffend SCHLOSS-GARAGE:
        Schloss-Garage Winterthur AG
        Wülflingerstrasse 227
        Postfach 209
        8408 Winterthur
        info@schloss-garage.com

        Betreffend FCA Switzerland:
        FCA Switzerland SA
        Datenschutz
        Zürcherstrasse 111
        8952 Schlieren
        datenschutz-ch@fcgroup.com

    3. Änderung der AGB

      Die SCHLOSS-GARAGE kann die AGB jederzeit ändern. Der Kunde wird vorgängig schriftlich oder auf andere geeignete Weise informiert.

    4. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

      Sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und der SCHLOSS-GARAGE unterstehen dem materiellen schweizerischen Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen

      Ausschliesslicher Gerichtstand ist Winterthur